China (Volksrepublik)
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Reiseführer - Reiseplanung - China (Volksrepublik) - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja


Einreisebeschränkungen:

Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden und britische Pässe mit dem Zusatzvermerk "British National (Overseas)".
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zwingend mit Lichtbild auch für Säuglinge. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Kinderreisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Kinderreisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass:
Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) Brunei, Japan und Singapur für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen;
(b) San Marino für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
(c) Belarus, Georgien, Moldawien, Russische Föderation und Turkmenistan, die an einer authorisierten Gruppenreise teilnehmen.
(d) Vietnam, die ein Zusatzblatt mit der Angabe "AB" mit Gültigkeitsangabe auf der Visaseite im Pass haben.



Transit:

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pu Dong aufhalten.



Visaarten:

Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.



Visagebühren:


Deutsche:

Touristen- und Geschäftsvisum (max. 30 Tage gültig): 20 € (einmalige Einreise), 30 € (zweimalige Einreise);
Touristen- und Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 40 € (mehrmalige Einreise)
Touristen- und Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 60 € (mehrmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (zusätzlich zur Visumgebühr):
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 € pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 € pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.

Österreicher:
Für Touristen ist nur ein ein-oder zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten möglich.
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 €,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 €;
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
innerhalb von 3 Tagen: 23 €.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.

Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 10.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 35 CHF pro Person.
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.

Für Reisen nach Hongkong gelten je nach Nationalität und Visaart unterschiedliche Gebühren, Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Gültigkeitsdauer:

3 Monate (ein- und zweimalige Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa: unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7 Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.



Antragstellung:

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden.
Antragsformulare stehen auf den Homepages der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.



Unterlagen:

Touristenvisum: (a) ausgefülltes Antragsformular. (b) Passfoto. (c) Reisepass, der mind. noch 6 Monate gültig ist und mit mindestens 1 leeren Seite (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigungen für Hotel und Flug. (f) Gebühr (in bar oder mit Verrechnungsscheck, bei der deutschen Botschaft: nur in bar). (g) Für einen Aufenthalt von über 6 Monaten ist ein AIDS-Test erforderlich. (h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben eines Ministeriums, einer Firma oder einer offiziellen chinesischen Organisation.
(j) Gruppenvisum: zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
(k) Visum für private Besuche: Einladungsbrief.
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 7 Arbeitstage in Deutschland und in Österreich und 5 Arbeitstage in der Schweiz. Eine Expressbearbeitung dauert 1-2 Arbeitstage.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).



Anmerkung:

(a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (s. Adressen) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Individual- und Gruppenreisen nach Tibet sind zurzeit nur in Begleitung eines offiziellen Fremdenführers zugelassen. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten, der Tibet Tourism Administration oder Tibet Tourism Office (s. Adressen) erhältlich. Ab dem 1. Oktober 2006 wird die Einreise für Individualtouristen erleichtert, da ab diesem Zeitpunkt keine Sondergenehmigung mehr nötig ist.



Meldepflicht:

Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.



Einreise mit Haustieren:


Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (abhängig vom Flughafen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.



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