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Reiseführer - Reiseplanung - Chile - Reisepaß/Visum Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen:Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Inhabern von Dokumenten, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden. Anmerkung:Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay, die mit dem Personalausweis (Cédula de Identidad) einreisen können (sofern sie als Touristen reisen). Einreise mit Kindern: VISUM:Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Gral. Borgoño 1052, bzw. bei Polizeistationen ("Carabineros") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden. Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: Transit:Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten:Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa. Visagebühren:Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Staatsangehörige folgender Länder müssen bei ihrer Einreise als Touristen eine Bearbeitungsgebühr bar entrichten: USA (100 US$), Kanada (132 US$), Mexiko (15 US$) und Australien (56 US$). Gültigkeitsdauer:Aufenthaltsvisum bis zu 3 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr. Antragstellung:Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden. Unterlagen:(a) Reisepass, muss bei Antragsstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein. (b) 3 Passfotos. (c) Rückflugticket. (d) Polizeiliche Anmeldung. (e) Arbeitsbescheinigung. (f) Adresse und Kontaktperson in Chile. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Gebühr. (i) Ggf. Einladung, ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitsvertrag oder Studiennachweis. (j) Eine Eidesstattliche Erklärung muss vom Antragsteller unterschrieben werden, die besagt, dass der Unterzeichnende sich verpflichtet, nicht länger als die genehmigte Dauer im Land zu bleiben und gleichzeitig nur als Tourist aufzutreten. Bearbeitungszeit:Ca. 4 Wochen, abhängig von der Nationalität. Ausreichende Geldmittel:Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Verlängerung des Aufenthalts:Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung im "Departamento de Extranjería" (Ausländerbehörde), Agustinas 1235, Tel. 5502400/5502454 , oder bei der jeweiligen "Gobernación Provincial" (Provinzverwaltung) beantragt werden. Aufenthaltsgenehmigung:Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt. Einreise mit Haustieren: |
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