Chile
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Reiseführer - Reiseplanung - Chile - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja


Einreisebeschränkungen:

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Inhabern von Dokumenten, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.



Anmerkung:

Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay, die mit dem Personalausweis (Cédula de Identidad) einreisen können (sofern sie als Touristen reisen).



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.



VISUM:

Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Gral. Borgoño 1052, bzw. bei Polizeistationen ("Carabineros") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden. Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (China), Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Niederländische Antillen, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Thailand, Tonga, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Korea (Süd).



Transit:

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Visaarten:

Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.



Visagebühren:

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Staatsangehörige folgender Länder müssen bei ihrer Einreise als Touristen eine Bearbeitungsgebühr bar entrichten: USA (100 US$), Kanada (132 US$), Mexiko (15 US$) und Australien (56 US$).



Gültigkeitsdauer:

Aufenthaltsvisum bis zu 3 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.



Antragstellung:

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.



Unterlagen:

(a) Reisepass, muss bei Antragsstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein. (b) 3 Passfotos. (c) Rückflugticket. (d) Polizeiliche Anmeldung. (e) Arbeitsbescheinigung. (f) Adresse und Kontaktperson in Chile. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Gebühr. (i) Ggf. Einladung, ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitsvertrag oder Studiennachweis. (j) Eine Eidesstattliche Erklärung muss vom Antragsteller unterschrieben werden, die besagt, dass der Unterzeichnende sich verpflichtet, nicht länger als die genehmigte Dauer im Land zu bleiben und gleichzeitig nur als Tourist aufzutreten.



Bearbeitungszeit:

Ca. 4 Wochen, abhängig von der Nationalität.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Verlängerung des Aufenthalts:

Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung im "Departamento de Extranjería" (Ausländerbehörde), Agustinas 1235, Tel. 5502400/5502454 , oder bei der jeweiligen "Gobernación Provincial" (Provinzverwaltung) beantragt werden.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.



Einreise mit Haustieren:


Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt. Zusätzlich wird ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die maximal 12 Monate und mindestens 30 Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde.
Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.



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