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Reiseführer - Reiseplanung - Burkina Faso - Reisepaß/Visum Reisepass/Visum
Anmerkung:Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen: Transit:Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen. Visaarten:Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise. Visagebühren:Richten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen). Gültigkeitsdauer:1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich. Antragstellung:Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen). Unterlagen: (a) Reisepass (keine Kopie), muss bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Passfotos (Schweiz: 1 Passfoto). (d) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (e) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (Es werden keine Schecks entgegengenommen). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. Impfungen:Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit:Mit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen. Aufenthaltsgenehmigung:Anträge an die Regierung von Burkina Faso. |
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