Burkina Faso
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Reiseführer - Reiseplanung - Burkina Faso - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja


Anmerkung:

Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (VR China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.



Transit:

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.



Visaarten:

Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.



Visagebühren:

Richten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen).



Gültigkeitsdauer:

1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.



Antragstellung:

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) Reisepass (keine Kopie), muss bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Passfotos (Schweiz: 1 Passfoto). (d) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (e) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (Es werden keine Schecks entgegengenommen). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Mit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anträge an die Regierung von Burkina Faso.



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