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Reiseführer - Reiseplanung - Bulgarien - Reisepaß/Visum Reisepass/Visum
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN:Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Inhabern von Dokumenten, die von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden. b) Inhabern von Dokumenten (ausgenommen sind Reisepässe), die die Regierung von Taiwan ausgestellt hat. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss von EU-Bürgern während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein. Einreise mit Kindern: Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder bis 16 Jahren mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Reisepässe und Kinderausweise müssen während des Aufenthalts gültig sein. VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: Anmerkung:Die Befreiung von der Visumspflicht gilt nur für eine einmalige Einreise. Ist eine mehrmalige Einreise erforderlich, muss ein Visum beantragt werden. TRANSIT:Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum: Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Iran (ausgenommen sind Diplomaten und Inhaber von Service-Pässen), Irak, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Sudan. Visagebühren: Gültigkeit:3 Monate. Antragstellung:Persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Außenstelle (s. Adressen). Bei postalischer Anforderung des Antragsformulars muss ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Unterlagen:Einreisevisum: (a) Antragsformular (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass und Kopie von den Seiten mit den Angaben zur Person. (d) Beleg über ausreichende Geldmittel in Höhe von 50 €/Tag. (e) Formloser Antrag bei postalischer Antragstellung. (f) Reisebestätigung. (g) Krankenversicherung. (h) Ggf. ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. (i) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.). (j) Private Besuche: Beglaubigte Einladung. (k) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers. HIV-Test:Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit). DOKUMENTE BEI DER EINREISE:Ausländer müssen bei der Einreise einen Nachweis über in Bulgarien gültigen Krankenversicherungsschutz erbringen, über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen) sowie ein Rückflug- oder Weiterreiseticket vorweisen. Bearbeitungszeit:5-10 Werktage. REISEZIELANGABE BEI DER EINREISE:Individualreisende müssen seit 2006 Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Die neue Registrierungspflicht ersetzt die bisherige Regelung, sich innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise polizeilich anzumelden. Ausgenommen von der neuen Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen. Anmerkung: EU-Bürger sind von der seit 01.01.2006 für Ausländer bestehenden Pflicht, bereits bei der Einreise ihren Aufenthaltsort in Bulgarien schriftlich anzugeben, befreit. MELDEPFLICHT:EU-Bürger sind verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle anzumelden; bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe in Höhe von 100 bis 1.000 BGL. Einreise mit Haustieren: |
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