Brasilien
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Reiseführer - Reiseplanung - Brasilien - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja


Einreisebeschränkungen:

Staatsbürger von Bhutan, Taiwan und der Zentralafrikanischen Republik benötigen für die Einreise eine Sondergenehmigung der brasilianischen Behörden. Weitere Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay, die mit einem Personalausweis einreisen können, wenn sie direkt aus ihrem Land kommen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die kein Visum benötigen und die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Guyana, Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Mexiko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei, Tunesien, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela (bis zu 60 Tagen).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.



Einreisekarten und Stempel:

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.



Hinweis:

In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços a Comunidade und dort unter Formulàrio Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.



Transit:

Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.



Visaarten:

U.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum.



Visagebühren:

Unterschiedlich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Die Visagebühren werden in bar oder per Scheck bezahlt.



Gültigkeitsdauer:

Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.



Antragstellung:

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) Reisepass, der bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (b) vollständig ausgefüllter Antrag in englischer oder portugiesischer Sprache. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (d) 1 Passfoto. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gebühr (Scheck, in bar oder mit Überweisungsformular des Konsulats). (g) internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest. (h) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Geschäftsvisum: Zusätzlich Firmenschreiben mit Angaben zu Besuchsgrund und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit. (j) Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien. (k) 1 ausgefüllter Visumsantrag. (l) 1 Passfoto. (m) Ggf. int. Impfzeugnis. (n) Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien. (o) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Bei postalischer Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von ca. 12,50 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig; außerdem muss ein frankierter und adressierter Briefumschlag beigelegt werden.



Impfungen:

(a) Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Mindestens 3-4 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).



Aufenthaltsverlängerung:

Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden.



Einreise mit Haustieren:

Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für alle Tiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).



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