Botswana
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Reiseführer - Reiseplanung - Botswana - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu).
(c) Übrige Länder: Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro, Uruguay und USA.



Transit:

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.



Visaarten:

Einreisevisum (einfach und mehrfach).



Visagebühren:

Je nach Nationalität unterschiedlich.



Gültigkeitsdauer:

Maximal 90 Tage.



Antragstellung:

Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Gültiger Reisepass.



Aufenthaltsgenehmigung:

Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



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