Bosnien-Herzegowina
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Reiseführer - Reiseplanung - Bosnien-Herzegowina - Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen:

Die Regierung von Bosnien-Herzegowina akzeptiert keine Pässe, die vom ehemaligen Jugoslawien (Serbien & Montenegro) mit einem roten Deckel ausgestellt wurden.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein Nein Ja
Österreich Nein Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder 1 Nein Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland und Österreich;
(b) Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(c) Norwegen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Island, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien und Montenegro, Türkei, USA und Vatikanstadt.



Visaarten:

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.



GÜLTIGKEITSDAUER:

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage. Visum für mehrmalige Einreise: Maximal 1 Jahr.



Visagebühr:

Je nach Nationalität unterschiedlich.



Antragstellung:

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



Unterlagen:

Touristenvisum: (a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) Bestätigung des Reisebüros über Rückfahrticket bzw. beglaubigtes Firmenschreiben. (d) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel verlangt einschließlich für die Krankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Garantieerklärung, Einladungsschreiben, Bargeld, Kreditkarten). Ein Einladungsschreiben ist eine Form des Garantiebriefes, mit dem eine einheimische oder eine ausländische, in Bosnien und Herzegowina registrierte Rechtsperson, einen ausländischer Partner zu einem Geschäftsbesuch in einem bestimmten Zeitraum einlädt. Das Einladungsschreiben enthält die Erklärung zur Kostendeckung, die identisch mit der Erklärung ist, die in einem Garantiebrief abgegeben wird. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien und Herzegowina, von der zuständigen Verwaltungsbehörde und der Organisationseinheit des Sicherheitsministeriums nach dem Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson beglaubigt werden.



Meldepflicht:

Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



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