Bermuda
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Reiseführer - Reiseplanung - Bermuda - Reisepaß/Visum

EINREISEBESCHRÄNKUNGEN:

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Staatsangehörige Chinas, die in Hongkong ihren Wohnsitz haben und weder über einen gültigen Reisepass, der in Hongkong ausgestellt wurde noch über einen britischen Reisepass verfügen.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja


Rück- oder Weiterflugticket:

Ein Rück- oder Weiterflugticket für ein Land, in das man legal einreisen darf, muss vorgelegt werden. Wer beabsichtigt, die Heimreise über ein Drittland anzutreten, für das ein Visum erforderlich ist, muss sich dieses vor der Einreise nach Bermuda besorgen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der USA und Kanadas für einen Aufenthalt von maximal 6 Monaten, die mit Geburtsurkunde oder Einbürgerungsnachweis jeweils mit Foto zusammen mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der nicht ihr Erziehungsberechtigter ist, müssen eine Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen, dass sie mit diesem Erwachsenen reisen dürfen.



VISUM:

Nicht erforderlich für Aufenthalte von bis zu 3 Wochen, jedoch Visumpflicht für Staatsangehörige folgender Länder: Ägypten, Afghanistan, Albanien, Algerien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, China (VR), Djibouti, Ghana, GUS, Haiti, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Marokko, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Nigeria, Oman, Pakistan, Rumänien, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.



Transit:

Transitreisende der o. a. Länder dürfen den Flughafen nicht verlassen und müssen innerhalb von 5 Std. mit demselben Flugzeug weiterreisen und bestätigte Weiterflugtickets vorweisen.



Visaarten:

Touristen- und Transitvisum.



Visagebühren:

Touristenvisum: 30 £ / 47 € (Die Gebühren müssen beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf in Euro bezahlt werden. Das Britische Generalkonsulat in Düsseldorf nimmt nur Online-Visaanträge entgegen). Die Gebühren können sich kurzfristig ändern. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Gültigkeit:

3 Monate Aufenthalt, Verlängerungen müssen vor Ort beim Department of Immigraion beantragt werden.



Antragstellung:

Britische Botschaften und Konsulate (Adressen s. Großbritannien). Das Britische Generalkonsulat in Düsseldorf nimmt nur Online-Visaanträge entgegen.



Unterlagen:

(a) Ausgefüllter Antrag. (b) Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten. (c) Gebühr. (d) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.
Rück- oder Weiterflugticket ist Einreisevoraussetzung (s. o.).



Bearbeitungszeit:

Ca. 4 Wochen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anträge und Anfragen an das Department of Immigration, Government Adminstration Building, 30 Parliament Street, Hamilton HM 12. Tel: 295 51 51.



Einreise mit Haustieren:


Hunde und Katzen müssen mit einem im Hals implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein und benötigen bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis, das das Tier eindeutig beschreibt und bei der Einreise maximal vor 10 Tagen ausgestellt wurde. Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und darf innerhalb der letzten 6 Monaten nicht in einem Gebiet mit Tollwut gewesen sein. Das Tier muss ab einem Alter von 3 Monaten mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Einreise mit einem in den USA anerkannten Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen von der Impfvorschrift gegen Tollwut sind Tiere, die direkt aus den folgenden Ländern nach Bermuda verbracht werden: Australien, Großbritannien, Irland, Jamaika und Neuseeland. Für Hunde und Katzen aus allen Ländern wird eine Bescheinigung benötigt, die bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den in einem Radius von 19 km kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist. Für Hunde, die länger als 28 Tage in Bermuda bleiben, wird eine Genehmigung vom Ministerium für Umweltschutz in Paget benötigt.
Rechtzeitig vor der Einreise muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Antragsformulare sind bei den Fremdenverkehrsämtern von Bermuda im Ausland erhältlich (s. Adressen). Ausgestellt wird der Antrag vom Department of Agriculture & Fisheries, P.O. Box HM 834, Hamilton HM CX, Bermuda, Tel: (441) 236 42 01, Fax: (441) 236 75 82.



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