Barbados
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Reiseführer - Reiseplanung - Barbados - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei Nachweis eines Rückflugtickets und ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Portugal für Aufenthalte bis zu 28 Tagen);
(b) Commonwealth-Länder: Commonwealth-Länder (außer Guyana für 90 Tage), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Mosambik, Namibia, Nauru, Pakistan und Papua-Neuguinea);
(c) Übrige Länder: Brasilien, Island, Israel, Liechtenstein, Mali, Mauretanien, Norwegen, San Marino, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicos-Inseln und USA.
(d) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Argentinien, Chile, Japan, Kolumbien, Korea (Süd) und Uruguay;
(e) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Costa Rica;
(f) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 28 Tagen): Albanien, Bulgarien, GUS, Kroatien, Kuba, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru, Rumänien, Suriname und Venezuela.
(g) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 28 Tagen): alle anderen Nationalitäten für touristische Aufenthalte von bis zu 28 Tagen, mit Ausnahme einiger Staaten. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften und diplomatischen Vertretungen.



Hinweis:

Verlängerungsmöglichkeit in Barbados.



Visaarten:

Touristen- und Geschäftsvisum.



Visagebühren:


Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € bei persönlicher Abholung in Brüssel und 58 € bei postalischer Antragstellung in Brüssel. Die Visagebühren sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.



Antragstellung:

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) 1 Antrag (in zweifacher Ausfertigung). (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Einreise nach Barbados noch mindestens 6 Monate gültig ist (ggf. mit Aufenthaltsgenehmigung). (d) Rück- oder Weiterreiseticket. (e) Gebühr (in bar nur bei persönlicher Antragstellung; Internationale Postanweisung oder Bankeinzug bei postalischer Antragstellung). (f) Firmenschreiben bei Geschäftsreisen. (g) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben) bei postalischer Antragstellung.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

2 Wochen.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anfragen an das Immigration Department, in Bridgetown, Barbados.



Einreise mit Haustieren:


Für Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Einfuhrgenehmigungen für Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nicht ausgestellt.



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