Bahamas
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Reiseführer - Reiseplanung - Bahamas - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja/1 2/3 Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich. Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind:
[1] Staatsangehörige von Großbritannien, der USA und Kanada, die mit Geburtsurkunde zusammen mit einem anderem Identitätsnachweis mit Foto für Aufenthalte von maximal 3 Wochen oder mit einem abgelaufenen Reisepass einreisen können.



Einreise mit Kindern:


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht jedoch für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Mitgliedstaaten des Commonwealth (Ausnahmen: Visumpflicht besteht jedoch für Staatsbürger von Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von max. 1 Monat): Chile, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, San Marino, Türkei, Uruguay, USA und Vatikanstadt;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von max. 14 Tagen): Argentinien, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru und Venezuela bis zu 14 Tagen.



Transit:

Transitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von drei Tagen weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung trifft nicht zu für Staatsangehörige der folgenden Länder, die immer ein Transitvisum benötigen:
(a) [3] Litauen, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) Albanien, Bulgarien, Burkina Faso, China (VR), Dominikanische Republik, Ghana, Guatemala, GUS, Haiti, Indien, Kolumbien, Korea (Nord), Kuba, Marokko, Mongolei, Nigeria, Pakistan, Rumänien, Serbien & Montenegro und Vietnam.



Visaarten:

Touristenvisa für ein- oder mehrmalige Einreise (single/multiple entry). Einzelheiten von der High Commission (s. Adressen).



Visagebühren:

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger können bis zu 1 Monat ohne Visum einreisen.
Visum: Bei der High Commission of the Bahamas in London (s. Adressen): 30 £ (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 40 £ (mehrmalige Einreise, 3-6 Monate Aufenthalt), 50 £ (mehrmalige Einreise, 6-12 Monate Aufenthalt). Beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf (s. Adressen): 47 € (nur Online-Anträge). Bei der Britischen Botschaft in der Schweiz (s. Adressen): 69 CHF (zunächst Online-Antrag).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen. Stellt das Britische Konsulat im Land keine Visa aus, müssen visumpflichtige Staatsangehörige zu einer Botschaft der Bahamas reisen, weil postalische Visumanträge nicht bearbeitet werden.



Gültigkeitsdauer:

Unterschiedlich je nach Reisezweck und Nationalität, in der Regel 3 Monate. Anträge für einen längeren Aufenthalt an das Immigration Office (Einwanderungsamt, s. u.).



Antragstellung:

Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Nur Online-Anträge beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf, zunächst online bei der Britischen Botschaft in der Schweiz. Nur Personen, die ihren Wohnsitz in Großbritannien außerhalb von London haben, können den Visumantrag auch postalisch bei der High Commission of the Bahamas in London (s. Adressen) stellen.



Unterlagen:

EU-Bürger: (a) ausgefülltes Antragsformular VAF 1. (b) 1 farbiges Passfoto. (c) gültiger Pass (mindestens 6 Monate Gültigkeit). (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 6 Monate Gültigkeit). (e) Nachweis der Unterbringung auf den Bahamas, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft auf den Bahamas zu unterhalten. (f) Nachweis finanzieller Mittel (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen oder Sparbuch). (g) Eine aktuelle Arbeits- bzw. Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung über den Schul- bzw. Universitätsbesuch oder eine Bescheinigung über Arbeitslosenunterstützung und darüber, dass das Arbeitsamt die Auslandsreise genehmigt hat. (h) Visagebühr per Überweisungsauftrag.
Nicht-EU-Bürger: (a) Visumantragsformular, ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller. (b) Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. (c) Zwei Passfotos (schwarz/weiß oder farbig). (d) Reisetickets, Dokumente, falls erforderlich, die zur Einreise in andere Länder auf der Reise berechtigen (zum Beispiel ein gültiges US-Visum, um über die USA aus- oder weiterzureisen). (e) Bescheinigung eines Arbeitsverhältnisses oder Nachweis über Schul- beziehungsweise Universitätsbesuch. (f) Nachweis über finanzielle Mittel (zum Beispiel Reiseschecks, Kreditkarten, aktuelle Bankauszüge oder schriftliche Bestätigung eines Unterstützers). (g) Nachweis über eine Hotelbuchung oder eine schriftliche Einladung eines Gastgebers, die beweist, dass der Antragsteller während seines Aufenthaltes auf den Bahamas in einer privaten Unterkunft wohnen wird (Brief muss Adresse und Telefonnummer des Gastgebers enthalten). (h) Visagebühr. (i) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (mind. 6 Monate Gültigkeit).



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Bei persönlicher Antragstellung mindestens 48 Std., bei postalischer Antragstellung ca. 4 Wochen.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Aufenthaltsgenehmigung:

Informationen vom Ministry of Labour and Immigration (2nd Floor, Post Office Building East Hill Street P.O. Box N-3008 Nassau, N.P. The Bahamas, Tel: (242) 323-7814/5. Fax: (242) 325-1920. Kontakt: Vincent Peet, Minister of Labour and Immigration, Tel: (242) 323-3348/9. Thelma Ferguson Beneby, Permanent Secretary, Tel: (242) 323-7547.)



Einreise mit Haustieren:


Haustiere müssen mindestens 6 Monate alt sein. Innerhalb von 24 Std. nach der Einreise muss ein Gesundheitszeugnis für das Tier ausgestellt werden. Das Tier muss mindestens 1 Monat und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
Katzen und Hunde aus Kontinentaleuropa, den meisten süd- und zentralamerikanischen Ländern sowie aus Ländern mit Tollwut dürfen nicht auf die Bahamas verbracht werden.



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