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Reiseführer - Reiseplanung - Aserbaidschan - Reisepaß/Visum Reisepass/Visum
Anmerkung:Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der GUS (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Armenien). VISUM BEI DER EINREISE:[1] Die Bürger Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Niederlande und von Luxemburg können ihre Einreisevisum (bis 7 Tage) in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten. Es wird gebeten deutliche, genaue und vollständige Angaben zu schreiben, da andernfalls die Erteilung des Visums verzögert oder sogar abgelehnt werden kann. Visaarten: Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt). Visagebühren: Antragstellung:Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Unterlagen: (a) 2 Passfotos. (b) Gültiger Reisepass (Original). (c) 1 ausgefülltes Antragsformular. (d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung). (e) Touristenvisum: Buchungsbestätigung (Voucher) des aserbaidschanischen Reisebüros für die Unterkunft, Transport, Reservierung etc. (f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. (g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik. Bearbeitungszeit:In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz); 2-3 Tage für Expressausstellung. Meldepflicht:Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind. |
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