Aserbaidschan
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Reiseführer - Reiseplanung - Aserbaidschan - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja/1 Ja
Österreich Ja Ja/1 Ja
Schweiz Ja Ja/1 Ja
Andere EU-Länder Ja Ja/1 Ja


Anmerkung:

Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild nur bei Begleitung eines Elternteils. Empfohlen wird jedoch die Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der GUS (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Armenien).



VISUM BEI DER EINREISE:

[1] Die Bürger Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Niederlande und von Luxemburg können ihre Einreisevisum (bis 7 Tage) in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten. Es wird gebeten deutliche, genaue und vollständige Angaben zu schreiben, da andernfalls die Erteilung des Visums verzögert oder sogar abgelehnt werden kann.



Visaarten:

Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).



Visagebühren:


Deutschland und Schweiz

Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 €; zweimalig 80 €
Transitvisum: einmalig 20 €; zweimalig 40 €. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.

Österreich
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 US$; zweimalig 80 US$
Transitvisum: einmalig 20 US$; zweimalig 40 US$. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren.



Antragstellung:

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) 2 Passfotos. (b) Gültiger Reisepass (Original). (c) 1 ausgefülltes Antragsformular. (d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung). (e) Touristenvisum: Buchungsbestätigung (Voucher) des aserbaidschanischen Reisebüros für die Unterkunft, Transport, Reservierung etc. (f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. (g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.



Bearbeitungszeit:

In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz); 2-3 Tage für Expressausstellung.



Meldepflicht:

Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.



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