Armenien
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Reiseführer - Reiseplanung - Armenien - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein


Anmerkung:

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 5 Monate gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. In Ausnahmefällen wird der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils akzeptiert. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollten Kinder über eigene Reisedokumente (Pass, Kinderpass, Kinderausweis) verfügen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, so empfiehlt es sich, die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der Russischen Föderation und der anderen Mitgliedsstaaten der GUS (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Turkmenistan) sowie Serbien und Montenegro.



Visum bei der Einreise:

Ein Visum für drei Tage (Transit, 20 US$) oder für 21 Tage (30 US$) kann auch bei Einreise am internationalen Flughafen in Eriwan und an den offiziellen Grenzübergängen zu Georgien und Iran beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht bei Einreise am Flughafen in Gyumri.
Hinweis: Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird jedoch empfohlen.



Visaarten:

Touristenvisum (berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise und wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt), Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.



Visagebühren:

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen sind von den Botschaften erhältlich.



Gültigkeitsdauer:

Touristenvisum: 21 Tage. Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate. Transitvisum: bis 72 Stunden.



Antragstellung:

Der Antrag kann persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden (s. Adressen). Für Touristen, die über den Flughafen Zvartnots (Eriwan) einreisen, ist eine Visaantragstellung per Internet möglich (E-Visa). Bezüglich Einzelheiten siehe Homepage des armenischen Außenministeriums: www.armeniaforeignministry.am.



Unterlagen:

(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass (soll mindestens noch 6 Monate gültig sein und über eine leere Seite verfügen). (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars oder Scheck. (e) Besuchervisum: eine persönliche Einladung, die vom Innenministerium der Republik Armenien bestätigt wurde, ist hilfreich, jedoch nicht unbedingt erforderlich. (f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde.
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Bei Erteilung eines Einreisevisums per Post wird zusätzlich eine Gebühr von ca. 8 € erhoben.



Bearbeitungszeit:

7-10 Tage. Bei postalischer Antragstellung müssen zusätzlich 4 Tage für den Postweg berücksichtigt werden. Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein



Aufenthaltsverlängerung:

Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Pass- und Visa-Abteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, Visa-Behörde, Maschtoz Str. 13A, Tel.: (+374) (0)1 52 14 56) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwendig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).



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