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Reiseführer - Reiseplanung - Argentinien - Reisepaß/Visum Einreisebeschränkungen:Die Regierung von Argentinien verweigert Staatsangehörigen von Moldawien die Einreise und den Transit. Reisepass/Visum
Anmerkung:Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig, deshalb sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen erkundigen. REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsbürger von Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay können mit einem gültigen Personalausweis einreisen, wenn sie von einem der genannten Länder aus einreisen. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, sofern sie als Touristen einreisen: Geschäftsreisen: Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende und Studenten erforderlich, falls letztere zu Studienzwecken nach Argentinien reisen. Geschäftsreisende, die Staatsbürger folgender Länder sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum: Transit:Transitreisende, die über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten:U.a. Touristen-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum. Visagebühren:Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Die Visagebühren ändern sich monatlich. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Gültigkeitsdauer:Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich. Antragstellung:Konsularische Vertretungen (s. Adressen). Unterlagen: Unterschiedlich, je nach Nationalität. In der Regel: (a) Reisepass. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr. (e) Rückreiseticket bzw. -bestätigung. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. Bearbeitungszeit:Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich. AUSREICHENDE GELDMITTEL:Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen. AUFENTHALTSGENEHMIGUNG:Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte über 3 Monate ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann jeweils um 3 Monate verlängert werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Einreise mit Haustieren: |
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