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Reiseführer - Reiseplanung - Antigua und Barbuda - Reisepaß/Visum Reisepass/Visum
REISEPASS:Allgemein erforderlich, muss 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Kanada und USA für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten, falls ein Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Einbürgerungsurkunde oder eine Wählerkarte) vorliegt. Einreise mit Kindern: VISUM:Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte: Transit:Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Visagebühren: Gültigkeitsdauer:Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate. Antragstellung:Persönlich oder postalisch beim High Commission (s. Adressen). Unterlagen: (a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Zahlungsbeleg (Zahlung nur per Postanweisung oder bei persönlicher Antragstellung auch in bar möglich). (d) Rückflugticket. (e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (f) Bestätigung des Reisebüros mit Angaben zu Ein- und Ausreisedatum und Unterkunft. (g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung von Freunden oder Verwandten. (h) Für Geschäftsreisen ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts erforderlich. Impfungen:Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit:3-5 Tage. Aufenthaltsgenehmigung:Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: Commissioner of Police, PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. John’s (Tel: 462 03 60. Fax: 462 09 54). Ausreichende Geldmittel:Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Einreise mit Haustieren: |
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