Algerien
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Reiseführer - Reiseplanung - Algerien - Reisepaß/Visum

Einreisebeschränkungen:

Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert.



Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja


REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien.



Transit:

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von
(a) EU-Länder: Deutschland, Luxemburg und Niederlande;
(b) Übrige Länder: Iran, Israel, Korea (Süd), Malawi, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten.



Hinweis:

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen.



Visaarten:

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.



Visagebühren:

Je nach Nationalität des Antragstellers unterschiedlich. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



Gültigkeitsdauer:

Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum.



Antragstellung:

Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen.
Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.



Unterlagen:

(a) 1 Antragsformular (Deutschland), 2 Antragsformulare (Österreich, Schweiz). (b) 1 Passfoto (Deutschland), 2 Passfotos (Österreich, Schweiz). (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Privatreisen: Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers beifügen. (f) Reiseversicherung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden.



ANGABEN ZUR REISEROUTE:

Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: Mind. 14 Tage.



Ausreichende Geldmittel:

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.



Ausreiseerlaubnis:

Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.



Aufenthaltsgenehmigung:

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).



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