Ägypten
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Reiseführer - Reiseplanung - Ägypten - Reisepaß/Visum

Reisepass/Visum


Land Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Deutschland 1 Ja/2 Nein
Österreich Ja Ja/2 Nein
Schweiz Ja Ja/2 Nein
Andere EU-Länder 1 Ja/2 Nein


Einreisebeschränkungen:

Die Regierung von Ägypten verweigert Staatsangehörigen von Sudan die Einreise, die mit einem Visum der Kategorie B einreisen wollen.



REISEPASS:

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein. [1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung "Visum bei der Einreise" [2]). Wird nur mit Personalausweis eingereist, muss eine spezielle Einreisekarte bei der Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.



Einreise mit Kindern:


Deutsche:
Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild), einem Personalausweis oder mit einem Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) bis 16 Jahren einreisen. Kann wegen Platzmangel kein Lichtbild des Kindes im elterlichen Reisepass angebracht werden, ist die Eintragung des Kindes im elterlichen Reisepass für die Einreise nicht ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass/Kinderausweis: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



VISUM:

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepass);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.



Transit:

Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.



Visum bei der Einreise:

(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder sowie Schweizer, Türken, Bürger einiger Staaten Osteuropas und viele andere Staatsbürger für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 12 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen. (b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.



Visaarten:

Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.



Visagebühren:



Deutschland:

Die folgenden Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 22 € (ein- und mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).

Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 25 € (einmalige Einreise), 32 € (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 40 € (einmalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 € (einfache Durchreise), 32 € (mehrfache Durchreise).

Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für Schweizer Staatsbürger.
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 85 CHF (einmalige Einreise), 130 CHF (mehrmalige Einreise).

Staatsbürger aller anderen Länder:

Touristenvisum: 20-40 €.
Geschäftsvisum: 40-160 €, je nach Nationalität.



Gültigkeitsdauer:

3 Monate ab Ausstellungsdatum für einmonatigen Aufenthalt (einfache/mehrmalige Einreise). Verlängerung im Land ist möglich.



Antragstellung:

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).



Unterlagen:

(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (deutsche Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein) und mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. (f) Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.



Impfungen:

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.



Bearbeitungszeit:

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2 Arbeitstage.



Einreise mit Haustieren:


Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.



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