Einfuhrzoll bei ReisenDas Mitbringen von Andenken aus exotischen Ländern kann zu bösen Überrraschungen führen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis im Urlaubsland. Gerade die Türkei hat hier sehr scharfe Bestimmungen und der Export von türkischen Kulturgütern wird drastisch bestraft und so manches Mal soll nach Zeitungsberichten nur die Barzahlung von teilweise mehreren Tausend Euro an "Beamte" die Rückreise nach Deutschland ermöglichen.Bei der Einreise in Deutschland droht zumeist nur das Zahlen von Einfuhrzoll. Oder verstoßen Sie etwa gegen das Artenschutzabkommen? Schmuggeln Sie? Im Deutschen Zollmuseum in Hamburg können Sie viel über Schmuggelverstecke erfahren. Die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" gibt einen guten Überblick und ist kostenfrei bei Zolldienststellen erhältlich. Sie kann auch beim Bundesministerium der Finanzen, Referat Presse und Information, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, angefordert werden. Im Internet bietet die Zoll-Website gute Informationen und auch speziell für Reisende. Welche zollrechtlichen Vorschriften bei einer Reise zu beachten sind, hängt davon ab, Gewerbliche Waren von Geschäftsreisenden unterliegen den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs. Wenn Sie schon mit teurer Uhr oder teurem Glitzerschmuck verreisen, empfiehlt sich eine Kopie des Kaufbeleges mitzunehmen. Falls Sie dann vom Zoll (z.B. bei der Rückreise von Dubai) auf das teure Stück angesprochen werden, sind Sie auf der sicheren Seite.
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