Notrufnummer-Checkliste für unterwegs

Im Notfall fehlt die richtige Telefonnummer, z.B. für eine Kreditkartensperre. Seit dem 1. Juli 2005 gilt hier nun bundesweit die einheitliche Notrufnummer 116116. Wer den deutschen Sperr-Notruf 116 116 aus dem Ausland erreichen möchte, muss die Landesvorwahl von Deutschland (+49) vorweg wählen. Der Sperr-Notruf soll auch bis auf weiteres unter der Berliner Rufnummer +49 30 4050 4050 erreichbar sein.

Ab 1. Juli 2005 gilt in Deutschland eine einheitliche Notrufnummer für die Sperrung von verlorenen oder gestohlenen EC-Karten und Kreditkarten. Die Telefonnummer zum Sperren von Maestrokarten oder Kreditkarten lautet bundesweit 116-116. Auch Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise und diverse Kundenkarten lassen sich im Notfall mit einem Anruf unter dieser 116116 sperren. Die 116116-Nummer soll im Interesse von Sprachbehinderten und Hörbehinderten auch faxfähig sein.

Dieses sehr sinnvolle Ziel ist dem "Verein zur Schaffung und Förderung eines einheitlichen Sperrzugangs für elektronische Berechtigungen" zu verdanken. Dieser Verein hat erreicht, dass alle Zugangsberechtigungen (inkl. Sperrung von Kreditkarten und EC-Karten) unter einer einzigen Telefonnummer (Hotline) möglich ist. Deren Website sagt, dass in Deutschland die neue einheitliche Notrufnummer 116-116 zum Sperren elektronischer Berechtigungen wie zum Beispiel Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise, Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen des Internets gilt.

Bis auf weiteres bleiben die nachstehend genannten anderen Telefonnummern (so insbesondere 012805-021021) zur Sperrung von Karten erhalten.

Mit der folgenden Übersicht im Gepäck und Auto ist der Zugriff auf Notfallrufnummern gesichert. Drucken Sie die Seite aus und setzen Sie bei Bedarf eigene gewünschte Telefonnummern dazu. Notieren Sie sich auch zur Authentifizierung so zum Beispiel bei Ihrem Mobilfunkanbieter Ihre Kundennummer oder Ihr Kennwort. Bei Sperrung aus dem Ausland ist zu z.B. wählen +491805... oder eben +49116116.
Tipp: Senden Sie die Seite an Ihre eigene Mailadresse und/oder an die Mailadresse eines guten Bekannten, damit Sie im Notfall noch eine weitere Zugriffsmöglichkeit haben. Die Kontaktadressen (z.B. Deutsche Botschaft) für Reisen in praktisch alle Länder finden Sie in unseren Länderinformationen. Beispiel: Ägypten.

  Notdienst Art   Notdienst Telefon-Nummer
 Polizei  110
 Feuerwehr  112
 Rettungsdienst/Krankentransport  1 92 22     ADAC 089 76 76 76
 Deutsche Rettungsflugwacht  0711 - 70 10 70
 Vergiftungen  0551 / 19 240       0551 / 38 31 80
 www.giz-nord.de
 Autopanne  ADAC: 0180 - 2 22 22 22   089-222222
 ACE: 0180 - 2 34 35 36
 Autoversicherer Zentralruf  0180 - 25026    GPS-Notruf: 0800 668 36 63
 Reiseruf  ADAC: 0180 - 5 10 11 12
 Reisechecks Thomas Cook  0800 - 185 99 30   (Int:) 0044 1733 31 89 50
 Reisechecks American Express  0800 - 185 31 00   (Int:) 0044 2073 65 48 46
 Telefonseelsorge  0800 - 111 01 11
 Giftnotruf  0228 - 287-3211

  Kreditkarte   Kreditkarte Telefon-Nummer
   Visa  069/ 79 33 19 10       900 974 445 (Int:) 001 41 05 81 38 36
   Mastercard  069/ 79 33 19 10       900 971 231 (Int:) 001 31 42 75 66 90
   Amex  069/ 97 97 10 00       069/ 75 76 10 00
   ec-Karten  01805 021 021          069/ 74 09 87
   Eurocard  069/ 79 33 19 10       001/ 31 42 75 66 90 (Int:)
   Diners Club  069/ 66 166 123        069/ 26 03 50
   Citibank  01803 / 617 61 79        
   Postbank Card  01803 / 021 021        Postbank Credit Card 069/ 66571 333

  Netzbetreiber   Telefon-Nummer
 D1   T-Mobile  01803/ 30 22 02  Fax: 01805/225175
 D2   Vodafone  0800/ 172 12 12  Fax: 02102/986575
 E-Plus  0177/ 10 00        Fax: 0331/7005040
 O2  01805/ 62 43 57  Fax: 01805/571766


Tragen Sie bei Bedarf wichtige eigene Telefonnummern (Arzt, Anwalt) hinzu. Beispiel:
Anwalt am Telefon täglich ab 8 Uhr

Bei einer unverzüglichen Sperrung der Kreditkarte nach Verlust oder Diebstahl muss der Kreditkarteninhaber nur einen kleinen Eigenanteil (50 EUR) tragen. Voraussetzung: Der Karteninhaber hat die sofortige Sperrung der Kreditkarte veranlasst und auch sonst alles getan, um den daraus entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Trotz der sofortigen Sperrung können noch über mehrere Monate Belastungen auf dem eigenen Konto durch die unbefugte Nutzung der Karte entstehen. So wird beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) derzeit überhaupt nicht geprüft, ob die Karte gesperrt ist oder nicht. Auch bei Kreditkartenzahlungen unterbleibt bei geringen Umsätzen ggf. die Gültigkeitsprüfung. Die Kontoauszüge sind daher genau zu prüfen und für jede einzelne ungefugte Nutzung der Karte ist bei der Bank Widerspruch innerhalb von 6 Wochen einzulegen. Die Bank schreibt den Betrag über Rücklastschrift dem Konto wieder gut. Hierfür darf die Bank keine gesonderten Gebühren berechnen (BGH, Az. XI ZR 245/01).


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